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Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Stammst du aus einem EU/EFTA-Staat, erhältst du gestützt auf die volle Personenfreizügigkeit eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, wenn du ein Arbeitsverhältnis mit einem Schweizer Arbeitgeber vorweisen kannst. Die Art der Bewilligung richtet sich nach der Dauer des eingegangenen Arbeitsverhältnisses.

Bist du aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat (sog. Drittstaat), hast du im Regelfall keine Aussicht auf eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, es sei denn du verfügst über besonders gute und seltene Qualifikationen. Dies trifft etwa zu auf Führungskräfte und Spezialistinnen und Spezialisten. Zudem werden auch Integrationskriterien berücksichtigt. Das Gesuch erfolgt über deinen Arbeitgeber, welcher auch nachzuweisen hat, dass auf dem inländischen Markt und auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA keine für die zu besetzende Stelle geeigneten Personen zur Verfügung stehen. Zudem werden diese Zulassungen mit jährlichen Höchstzahlen beschränkt (Kontingentierung).

Dein eigenes Unternehmen im Kanton Luzern gründen

Analog der Regelung von Angestellten gilt auch hier, dass du im Falle einer EU-/EFTA-Staatsbürgerschaft im Rahmen der Personenfreizügigkeit grundsätzlich ein Unternehmen gründen und dich selbstständig machen kannst.

Ebenfalls gelten in analoger Weise beschränkende Bestimmungen für Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern. Hier gelten spezielle Regeln, wobei es keinen rechtlichen Anspruch gibt auf eine selbstständige Arbeitstätigkeit. Es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen eine nachhaltig positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt wahrnehmen kann.

Die Wirtschaftsförderung des Kantons unterstützt im konkreten Fall und beantwortet erste Fragen zu einer möglichen Ansiedlung eines Unternehmens.

Schwarzarbeit ist illegal

Sobald du in der Schweiz arbeitest, bist du verpflichtet, deine Tätigkeit bei den Sozialversicherungen anzumelden (läuft über deinen Arbeitgeber) und dein Einkommen (auch ein allfälliges Nebeneinkommen) zu versteuern. Tust du das nicht, leistest du Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist illegal und hat rechtliche Konsequenzen für dich und deinen Arbeitgeber. Zusätzlich bist du nicht versichert und hast keinen Anspruch auf Altersvorsorge.

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