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Soziale Sicherheit

In der Schweiz existiert ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, dass dir und deinen Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter und Invalidität bietet. Du findest hier einen Überblick der wichtigsten Eckpfeiler des Schweizer Sozialversicherungssystems.

Aufbau des Schweizer Sozialversicherungssystems

Das Schweizer Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Bereichen:

  • Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem) bietet Schutz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.
  • Der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls umfasst die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Invalidenversicherung.
  • Die Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.
  • Der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft ersetzt den Verdienst bei Militärdienst, Zivildienst und Mutterschaft.
  • Die Familienzulagen sind eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern.

Die Leistungen der Sozialversicherungen werden durch Beiträge der Versicherten und durch den Staat finanziert.

Altersvorsorge in der Schweiz

Die Schweizer Altersvorsorge ist ein dreisäuliges System, dass den Pensionierten ein angemessenes Einkommen im Alter sichert.

1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine staatliche Versicherung, die für alle in der Schweiz lebenden oder arbeitenden Personen obligatorisch ist. Die Beiträge werden von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden je zur Hälfte getragen und direkt vom Bruttolohn in Abzug gebracht. Selbstständige können sich freiwillig versichern. Die AHV zahlt eine monatliche Rente an Pensionierte. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Die AHV zahlt zudem Witwen- und Waisenrenten im Todesfall.

2. Säule: Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ist eine betriebliche Altersvorsorge, die für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Jahreslohn ebenfalls obligatorisch ist. Sie soll den Erhalt des Lebensstandards sichern. Die Beiträge werden von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden geteilt – wobei der Arbeitgebende mindestens 50% übernimmt. Die Beträge werden direkt bei der Lohnauszahlung in Abzug gebracht. Selbstständige können sich freiwillig versichern. Das in der Pensionskasse angesparte Geld wird im Alter entweder als Rente oder als einmalige Kapitalzahlung ausgeschüttet.

3. Säule: Freiwillige Altersvorsorge

Die freiwillige Altersvorsorge (3. Säule) ist die private Altersvorsorge. Die sogenannte Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) wird durch mögliche Maximalabzüge vom steuerlichen Einkommen staatlich gefördert. Sie unterscheidet sich von der Säule 3b, die der ungebundenen Selbstvorsorge dient. Anbietende sind Vorsorgeeinrichtungen wie Banken und Versicherungen, wobei es unterschiedliche Modelle gibt: vom reinen Sparen bis zum Anlegen, z.B. Fonds-Sparen. Es empfiehlt sich, wenn möglich mit der 3. Säule Geld zu sparen, um im Alter eine zusätzliche Reserve zu haben.

Ergänzungsleistungen

Ältere Menschen, die trotz AHV-Rente und Pensionskasse nicht über genügend Geld zum Leben verfügen, haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Ergänzungsleistungen. Diese werden über die AHV-Zweigstelle des Wohnorts ausbezahlt.

(Teil-)Invalidität

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV). Die IV zahlt jedoch nicht nur Geld aus. Sie unterstützt die Versicherten vor allem auch beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche Versicherung, die Personen unterstützt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die meisten erwachsenen Personen in der Schweiz sind obligatorisch versichert und müssen Beiträge bezahlen. Die Beiträge werden bei Angestellten monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgebende trägt die Hälfte der Beiträge, der Arbeitnehmende die andere Hälfte. Selbstständige oder Personen ohne Arbeitsstelle müssen ihre Beiträge selbst bezahlen resp. versichern.

Wer erhält Unterstützung?

Anspruch auf Unterstützung durch die IV haben Personen, die für mindestens ein Jahr aus gesundheitlichen Gründen (physisch oder psychisch) nicht oder nur teilweise arbeiten können. Die IV zahlt die Unterstützung in Form einer monatlichen Rente aus. Die IV unterstützt invalide Personen zudem, eine neue geeignete Arbeit zu finden.

Ergänzungsleistungen

Personen, die trotz Unterstützung durch die IV über zu wenig Geld zum Leben verfügen, haben unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf finanzielle Ergänzungsleistungen. Diese müssen bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts beantragt werden.

Krankheit und Unfall

Die Kranken- und die Unfallversicherung sind wichtige Säulen des Schweizer Gesundheitssystems. In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Kranken- und eine Unfallversicherung abzuschliessen. Diese Versicherungen bieten finanzielle Unterstützung und Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft.

Krankenpflegeversicherung – Grundversicherung

In der Schweiz ist eine Krankenversicherung obligatorisch. Sie wird auch als Grundversicherung bezeichnet. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und weitere Leistungen bei Krankheit oder Schwangerschaft. Sie wird von zahlreichen privaten Krankenkassen angeboten. Die Versicherten können frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern möchten. Die Krankenkassen müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen aufnehmen. Im Herbst werden die Prämien für das nächste Jahr festgelegt. Ein Vergleich und gegebenenfalls ein Wechsel zwischen den Krankenkassen lohnt sich.

Unfallversicherung

In der Schweiz besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, die die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und weitere Leistungen bei Unfällen übernimmt. Angestellte sind automatisch gegen Unfälle versichert, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Die Versicherung wird vom Arbeitgeber abgeschlossen und deckt auch Unfälle in der Freizeit ab, wobei der Arbeitgeber die Kosten für die Betriebsunfall- und der Arbeitnehmende jene für die Nichtbetriebsunfallversicherung übernimmt. Selbstständige und Nichtberufstätige müssen sich selbst um eine Unfallversicherung kümmern. Personen, die nicht berufstätig sind, können sich bei ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern. Selbstständige können auch bei anderen Versicherungen eine Unfallversicherung abschliessen.

Prämienverbilligung

Die Kosten für die obligatorische Grundversicherung gegen Krankheit können für viele Menschen eine grosse finanzielle Belastung sein. Um diese Belastung zu verringern, gibt es in der Schweiz die sogenannte Prämienverbilligung. Eine Prämienverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für die Krankenkassenprämien. Sie wird Personen gewährt, deren Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen. Die Höhe der Grenzen hängt vom Kanton ab. Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Arbeitslosigkeit

Alle Angestellten in der Schweiz sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung. Arbeitslose müssen sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dieses hilft bei der Stellensuche und unterstützt auch Weiterbildungsmassnahmen.

Arbeitslosenversicherung

In der Schweiz gibt es eine staatliche Arbeitslosenversicherung (ALV), die die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit abfedert. Sie ist für alle Angestellten obligatorisch. Die ALV wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.

Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit und dem Alter.

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Anmeldung muss so rasch als möglich erfolgen, idealerweise während der Kündigungsfrist, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Nach der Online-Anmeldung kontaktiert das RAV die arbeitslose Person, um einen Termin für das Anmeldegespräch zu vereinbaren.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bietet Arbeitslosen eine Reihe von Unterstützungsleistungen an, um ihnen bei der Suche nach einer neuen Stelle zu helfen. Die Beratungsgespräche beim RAV sind obligatorisch für alle Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld beziehen. In diesen Gesprächen werden die arbeitslosen Personen dabei unterstützt, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren und sich auf Bewerbungsgespräche vorzubereiten.

Umfassende staatliche Informationen für Zugewanderte in den Kanton Luzern

Der Kanton Luzern bietet mit seiner Website gruezi.lu.ch weitere umfassende Informationen in über zehn Sprachen an. Die Website umfasst viele Informationen mit dem Ziel, die Integration von Zugewanderten zu erleichtern.

Das Bürgerportal ch.ch ist ein Informationsdienst der Schweizer Behörden. In fünf Sprachen gibt ch.ch leicht verständlich Antworten auf Fragen, die den Behörden oft gestellt werden.